Nach gegenwärtiger Rechtslage ist die eigene Vermehrung der meisten Zwischenfrüchte und Futterpflanzen nicht zulässig!
Speziell für den Meliorationsrettich ist das unbedingt zu beachten.
Ausnahme sind großkörnige Leguminosenarten (Wicken, Ackerbohnen, Erbsen, Bitterlupinen) sowie die Getreidearten (Roggen, Hafer), für die dann allerdings Nachbaugebühren wie bei Körnernutzung zu zahlen wären.
Leider gibt es offenbar kaum "freie Sorten", die man ohne weiteres als Zwischenfrucht vermehren darf, z.B. alte Landsorten; diese haben keine Zulassung mehr und dürfen deshalb nicht mehr ohne weiteres "in den Verkehr gebracht werden", anders als das z.B. bei ausgelaufenen Patenten ist. Klar ist, dass ein Züchter für eine neue Sorte mit besonderen Eigenschaften wie Nematodenresistenz einen besonderen Sortenschutz genießen soll. Aber das Gesetz gibt enge Grenzen vor und stellt sich auch bei uralten Landsorten quer.
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standard ... recht.html
Der Verein VERN in Brandenburg bietet z.B. einige alte Sorten an, die dürfen aber eben deshalb das Saatgut nur grammweise abgeben und ausdrücklich nicht zum gewerblichen Einsatz.
http://vern.de/
Unter dem Stichwort "Biodiversität" (das wurde auf diversen UNO-Konferenzen beschworen) besteht Hoffnung, dass zukünftig der freie Nachbau vieler alter Sorten zur Verwendung z.B. als Zwischenfrucht erlaubt oder zumindest geduldet wird, wie Platterbsen, Bitterlupinen, Wicklinsen oder historische Roggen-, Buchweizen- oder eben auch Senfsorten. Schließlich widersprechen sich hier der Gesetzestext des Saatgutverkehrsgesetzes und die offiziellen Verlautbarungen zur Förderung der Biodiversität allzu deutlich.