Re: Förderung von konservierender Bodenbearbeitung in NRW


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Abgeschickt von Gröblinghoff, Franz- Ferdinand am 01 Maerz, 2002 um 08:51:29

Antwort auf: Förderung von konservierender Bodenbearbeitung in NRW von Peter Diller am 05 Februar, 2002 um 14:21:26:

Ziel der Förderung ist die Unterstützung effektiver erosionshemmender Bewirtschaftung in den erosionsgefährdeten Gebieten in NRW. Die Förderung von 200 DM/ha jährlich gibt es deshalb z. Z. nur in der ausgewiesenen Gebietskulisse.
Es gibt Möglichkeiten auf dem Ausnahmewege in den Genuss des Programmes zu kommen, darüber sollte die zuständige Landwirtschftskammer informieren können. Allerdings muss eine konkrete Erosionsgefährdung der Flächen vorhanden sein, bzw. bereits Erosionsschäden aufgetreten sein. Wenn das nicht der Fall ist, sehe ich wenig Hoffnung auf Erfolg. Im Landwirtschafts-Ministerium (MUNLV/NRW) wird derzeit über die Ausdehnung der Gebietskulisse diskutiert, ob Ihre Region/Flächen auch dazu gehören, können Sie ebenfalls bei der LK nachfragen.
Eine weitere unbedingt zu beachtende Bedingung ist die ununterbrochene Anwendung der erosionshemmenden Bewirtschaftung auf der Fläche für mindestens 5 Jahre nach Beantragung. Sobald dagegen verstoßen wird, in dem z. B während dieser Zeit auf der Förderungsfläche gepflügt wird, muss die gesamte Förderung zurückgezahlt werden. Deshalb müssen schon vor der Beantragung die Anbaustrategien für den gesamten Zeitraum im wesentlichen klar sein. Es reicht also nicht aus, vor und nach Zuckerrüben auf den Pflug zu verzichten. Das ist sicherlich ein positiver Einstieg in den Bodenschutz, für einen langfristigen Schutz aber noch zuwenig.



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