Cross Compliance


Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 wird die Gewährung von Direktzahlungen seit 2005 an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz (Cross Compliance) geknüpft. Man spricht dabei auch von der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen. Die Cross Compliance-Regelungen umfassen:

Die Einführung von Cross Compliance erfolgt zwischen den Jahren 2005 bis 2007 schrittweise:

Die Umsetzung der EU-Verordnung erfolgt durch die einzelnen Bundesländer.

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